Filmen & Fotografieren

Filmen sowie Fotografieren ohne Blitzlicht, Stativ oder Selfie-Stick ist für private Zwecke gestattet. Große Fototaschen und Wechselobjektive sind in den Schließfächern zu deponieren. Im Zweifel entscheidet das Personal. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen benötigen eine Genehmigung der Museumsleitung. Bitte beachten Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Besucherinnen und Besucher.

Hunde

Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Ausgenommen sind Blindenhunde.

Rauchen

In beiden Museumsstandorten gilt ein generelles Rauchverbot. Dieses bezieht sich auch auf sogenannte E-Zigaretten.

Hausordnung für das DLM

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie herzlich im Deutschen Landwirtschaftsmuseum (DLM), einer zentralen Einrichtung der Universität Hohenheim, und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unserer beiden Museumsstandorte so angenehm wie möglich zu machen und ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. Der Schutz von Personen und unserer Ausstellungsobjekte steht für uns im Mittelpunkt:

  1. In beiden Museumsstandorten gilt ein generelles Rauchverbot. Dieses bezieht sich auch auf sogenannte E-Zigaretten.
  2. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Diese sind beim Besuch der Ausstellung an ihre Aufsichtspflicht gebunden.
  3. Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Ausgenommen sind Blindenhunde.
  4. Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet. Bitte stellen Sie diese auf den dafür vorgesehenen Flächen im Außenbereich ab. Das Blockieren der Fluchtwege ist verboten.
  5. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist verboten, Abgrenzungen dürfen nicht überschritten werden. Es dürfen keine Ausstellungsexponate, Maschinen und Geräte, bestiegen werden.
  6. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen, wie großen Taschen, nicht erlaubt. Taschen bis zu einer Größe von DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) dürfen mitgenommen werden. Im Zweifel entscheidet das Personal.
  7. Aus konservatorischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume am Standort Garbenstraße mit nassen Gegenständen, wie Regenbe­kleidung oder Regenschirme, nicht erlaubt. Im Zweifel entscheidet das Personal.
  8. Bitte benutzen Sie unsere Schließfächer an der Kasse. Für die Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Fundgegenstände werden an der Kasse hinterlegt. Bitte kontaktieren Sie bei Verlust unser Personal.
  9. Die Gäste haften für die von Ihnen verursachten Schäden.
  10. Filmen sowie fotografieren ohne Blitzlicht, Stativ oder Selfie-Stick ist für private Zwecke gestattet. Große Fototaschen und Wechselobjektive sind in den Schließfächern zu deponieren. Im Zweifel entscheidet das Personal. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen benötigen eine Genehmigung der Museumsleitung. Bitte beachten Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Besucherinnen und Besucher.
  11. Im Rahmen unserer Eröffnungen und Veranstaltungen werden Fotografien sowie Videos erstellt, die u. a. auf der Website und Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram etc.) des DLM, der Universität Hohenheimer sowie auf Medien Dritter veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Eröffnungen und Veranstaltungen sowie dem Betreten der Räumlichkeiten des DLMs erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung, und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf.
  12. Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen teilweise unter Einhaltung des Persönlichkeits- und Datenschutzes videoüberwacht.
  13. Wir bitten Sie, unserem Personal respekt- und verständnisvoll zu begegnen. Es ist angewiesen, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz unserer Objekte bitte umgehend Folge zu leisten. Wird wiederholt gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden.
  14. Gruppenleitende, Lehrpersonen, Schulklassenbegleitungen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Verantwortung über Ihre Gruppen und Schulklassen haben.
  15. Aus Sicherheitsgründen kann der Museumseintritt bei hohem Besucheraufkommen oder aus anderen dringenden Anlässen mit längeren Wartezeiten verbunden sein.
  16. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen verboten.

Die Museumsleitung, Stuttgart, im Januar 2023